Entlastungsbetrag richtig nutzen: Darauf sollten Sie achten
Viele Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag, nutzen ihn aber nur teilweise oder überhaupt nicht. Häufig liegt das nicht daran, dass keine Hilfe gebraucht wird — sondern daran, dass unklar ist, wofür das Budget verwendet werden darf und wie die Abrechnung funktioniert.
Dabei kann der Betrag gerade im Alltag eine spürbare Entlastung schaffen.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1 bis 5 können bei häuslicher Pflege derzeit bis zu 131 Euro monatlich erhalten. Über ein vollständiges Kalenderjahr stehen damit bis zu 1.572 Euro zur Verfügung. Der Betrag dient nicht als frei verfügbares Pflegegeld. Er ist für bestimmte Betreuungs-, Entlastungs- und Unterstützungsleistungen vorgesehen.
Der Betrag verfällt nicht sofort
Wird das monatliche Budget nicht vollständig genutzt, kann das verbliebene Guthaben in die folgenden Monate übertragen werden. Nicht ausgeschöpfte Beträge eines Kalenderjahres können außerdem noch in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. In der Praxis bedeutet das: Restbeträge aus dem Vorjahr können grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Es lohnt sich deshalb, bei der Pflegekasse nachzufragen, welches Budget aktuell noch verfügbar ist.
Schritt 1: Verfügbares Guthaben prüfen
Der erste Schritt ist eine kurze Anfrage bei der zuständigen Pflegekasse.
Fragen Sie konkret:
- Wie hoch ist das aktuelle Guthaben?
- Gibt es noch übertragene Beträge aus dem Vorjahr?
- Bis wann müssen diese eingesetzt werden?
- Welche Unterlagen werden für die Erstattung benötigt?
So vermeiden Sie, dass vorhandenes Budget unbemerkt verfällt.
Schritt 2: Einen anerkannten Anbieter auswählen
Nicht jede privat organisierte Hilfe kann über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Für Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten landesrechtliche Anerkennungsvoraussetzungen.
In Nordrhein-Westfalen können anerkannte Angebote über den Angebotsfinder des Landes gesucht werden.
Klären Sie vorab mit dem Anbieter:
- Welche Tätigkeiten werden angeboten?
- Welche davon sind über den Entlastungsbetrag abrechenbar?
- Wie hoch ist der Stundenpreis?
- Entstehen zusätzliche Fahrt- oder Nebenkosten?
- Wie läuft die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Schritt 3: Die Hilfe passend einsetzen
Der Entlastungsbetrag ist besonders wertvoll, wenn er nicht für beliebige Einzelaufgaben, sondern für wiederkehrende Belastungen eingesetzt wird.
Das können zum Beispiel sein:
- regelmäßige Unterstützung im Haushalt
- Einkäufe oder Besorgungen
- Begleitung zu Terminen
- gemeinsame Spaziergänge oder Aktivitäten
- Entlastung für Angehörige zu festen Zeiten
Ein klarer Rhythmus schafft Verlässlichkeit und verhindert, dass Hilfe immer erst dann organisiert wird, wenn die Belastung bereits zu groß geworden ist.
Schritt 4: Belege vollständig einreichen
Für die Kostenerstattung müssen der Pflegekasse Rechnungen beziehungsweise entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Daraus muss hervorgehen, welche anerkannten Leistungen erbracht wurden und welche Kosten entstanden sind.
Je nach Anbieter und Pflegekasse kann die Abwicklung unterschiedlich erfolgen. Deshalb sollte vor Beginn eindeutig geklärt werden, wer welche Unterlagen einreicht.
Was passiert, wenn die Kosten höher sind?
Der Entlastungsbetrag ist ein monatliches Budget und keine unbegrenzte Kostenübernahme.
Werden mehr Stunden benötigt, als über das vorhandene Guthaben finanziert werden können, kann ein Teil der Kosten über den Entlastungsbetrag laufen und der darüber hinausgehende Umfang privat vereinbart werden.
So bleibt die Unterstützung flexibel und richtet sich nicht ausschließlich nach der Höhe des Pflegekassenbudgets.
Lassen Sie Ihr Budget nicht ungenutzt
Wir schauen gemeinsam, welche Unterstützung im Alltag sinnvoll ist und welche Abrechnungsmöglichkeiten zu Ihrer Situation passen.
Stand: Juli 2026. Verbindliche Informationen zu vorhandenem Guthaben und Erstattungsbedingungen erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse.
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