Alltagshilfe ohne Pflegegrad: Hilfe, bevor es zu viel wird

Nicht jeder Mensch, der im Alltag Hilfe benötigt, hat bereits einen Pflegegrad.
Manchmal werden Wege beschwerlicher. Der Haushalt kostet mehr Kraft. Nach einer Erkrankung fällt vieles vorübergehend schwer. Oder Angehörige merken, dass sie immer häufiger organisieren und einspringen müssen. In diesen Situationen kann Alltagshilfe auch ohne Pflegegrad genutzt werden.

Muss ein Pflegegrad vorliegen?

Nein. Alltagshilfe kann grundsätzlich auch privat vereinbart werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen weist ausdrücklich darauf hin, dass pflegebedürftige Menschen und Angehörige neben anerkannten, über die Pflegekasse finanzierten Angeboten auch private Haushaltshilfen zur Entlastung nutzen können.
Ohne Pflegegrad erfolgt die Finanzierung in der Regel privat. Dafür müssen Sie nicht erst auf eine Begutachtung oder Entscheidung der Pflegekasse warten.

Welche Unterstützung ist privat möglich?

Der Umfang wird individuell vereinbart und kann sich daran orientieren, was im Alltag tatsächlich fehlt.
Mögliche Leistungen sind beispielsweise:
  • Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Aufgaben
  • Einkäufe und Besorgungen
  • Begleitung zu Arztterminen oder Erledigungen
  • Spaziergänge und Wege außer Haus
  • Gesellschaft und gemeinsame Aktivitäten
  • Entlastung von Angehörigen
  • zeitlich begrenzte Hilfe in besonderen Lebensphasen
Privat finanzierte Alltagshilfe ist nicht an ein monatliches Pflegekassenbudget gebunden. Häufigkeit und Umfang können deshalb flexibel an die jeweilige Situation angepasst werden.

Warum frühe Unterstützung sinnvoll sein kann

Viele Menschen verbinden Hilfe mit dem Gedanken, etwas nicht mehr allein zu können. Deshalb wird Unterstützung häufig erst dann organisiert, wenn bereits vieles liegen bleibt oder Angehörige dauerhaft unter Druck stehen.
Doch Alltagshilfe muss kein Zeichen dafür sein, dass Selbstständigkeit verloren geht.
Im Gegenteil: Wer frühzeitig einzelne Aufgaben abgibt, kann Kraft für die Dinge bewahren, die weiterhin selbst erledigt werden sollen. Hilfe wird dann nicht zum Ersatz für Selbstständigkeit, sondern zu ihrer Absicherung.

Vorübergehende Hilfe nach Krankheit oder Operation

Auch nach einer schweren Erkrankung, einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt kann Unterstützung notwendig sein, ohne dass dauerhaft ein Pflegegrad besteht.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die gesetzliche Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernehmen. Das hängt unter anderem davon ab, ob der Haushalt selbst weitergeführt werden kann, ob eine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen könnte und welche Satzungsleistungen die jeweilige Krankenkasse vorsieht. Eine mögliche Kostenübernahme sollte vorab direkt mit der Krankenkasse geklärt werden.
Unabhängig davon kann Alltagshilfe für einen begrenzten Zeitraum auch privat organisiert werden.

Wann sollte über einen Pflegegrad nachgedacht werden?

Wenn der Unterstützungsbedarf nicht nur vorübergehend besteht, sondern zunehmend mehrere Lebensbereiche betrifft, kann es sinnvoll sein, sich über einen Antrag auf Pflegegrad zu informieren.
Anzeichen können sein:
  • alltägliche Aufgaben sind dauerhaft nur noch mit Hilfe möglich
  • Termine und Wege können nicht mehr sicher allein bewältigt werden
  • Angehörige müssen regelmäßig und umfangreich einspringen
  • Orientierung, Tagesstruktur oder Selbstversorgung fallen zunehmend schwer
  • die bisherige Unterstützung reicht nicht mehr aus
Eine Pflegeberatung kann helfen, die Situation sachlich einzuschätzen.

Erst einmal Unterstützung organisieren

Sie müssen nicht auf eine akute Überforderung warten. Alltagshilfe kann auch dann sinnvoll sein, wenn nur einzelne Aufgaben leichter werden sollen.
Bei Alltagshilfe Ulbrich besprechen wir, welche Hilfe gebraucht wird, wie häufig sie stattfinden soll und welche Kosten entstehen.

Eine mögliche Erstattung durch Kranken- oder Pflegekassen hängt von den individuellen Voraussetzungen und einer gegebenenfalls erforderlichen vorherigen Genehmigung ab.
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